das Finanzielle


Fördermöglichkeiten

Die häufigsten Fragen zum Thema Fördermöglichkeiten auf einen Blick:

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Folgende Stellen können Kurse unsere fördern (nähere Infos immer weiter unten)

•    GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten)
•    VdFS (Die Vertretungsgesellschaft der Filmschaffenden)
•    Agentur für Arbeit
•    Jobcenter

Förderung über die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten)

Die GVL fördert unsere Kurse auf Antrag für gewöhnlich mit 1/3 des Kursbeitrages. (Jedoch mit maximal 900 € pro Kurs.)

Dafür brauchst du einen sogenannten Wahrnehmungsvertrag. Der kostet dich nichts. Bitte selber bei der GVL anrufen (030 – 48483-0) oder mailen (kuenstlervertrag@gvl.de). Sie sind meist sehr hilfsbereit. Du kannst den Wahrnehmungsvertrag auch Online abschließen: https://gvl.de/rechteinhaberinnen/kuenstlerinnen/online-wahrnehmungsvertrag

Wenn du einen Wahrnehmungsvertrag hast, stellst du einen Antrag auf Förderung des Kurses. Der Antrag MUSS spätestens einen Tag VOR Kursbeginn gestellt sein. Da darf auch noch keine Rechnung bezahlt oder ausgestellt sein.

Für den Antrag reicht eine formlose Mail an zuwendung@gvl.de:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage eine GVL-Förderung für den Kurs …………… ab…….. bei ERNTE-SCHAUSPIELCOACHING.

Mit freundlichen Grüßen

Dein Name

Möglicherweise fordert die GVL Unterlagen wie eine Kursbeschreibung o.ä. nach, was aber kein Problem ist. Die kannst du in Ruhe, sogar nach Kursende, nachreichen.

Entscheidend ist aber, dass du den Antrag VOR Kursbeginn stellst. Als Antrags-Tag zählt immer der Tag deiner Antrags-Mail. Es wird immer rückwirkend ab dem Tag dieser Antrags-Mail bewilligt!

Förderung über die VdFS (Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden)

Die VdFS ist quasi die GVL in Österreich. Daher läuft das Prozedere ähnlich wie bei der GVL. Alle Infos hier https://www.vdfs.at/

Tipp: Die VDFS hat auch einen Notfallfond und bezuschusst Kurse oft mit mehr Geld als die GVL. Es kann also Sinn machen, in beiden Gesellschaften Mitglied zu werden. Praktisch liefe das dann so, dass du z.B. bei der GVL Territorien wie Österreich und die Schweiz ausschließt. Dann kannst du die Vorzüge beider Verwertungsgesellschaften genießen.

Förderung über die Agentur für Arbeit und das Jobcenter

Über die Agentur für Arbeit (ALG 1) oder das Jobcenter (Bürgergeld, ehemals ALG 2) gibt es grundsätzlich, soweit wir das überblicken, zwei Fördermöglichkeiten. Wenn du mehr/andere Infos hast, maile uns unbedingt an mail@ernte-coaching.de

Bildungsgutschein
Er finanziert Kurse zu 100%. Alle Kurse, die beworben werden mit „100% Förderung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter möglich“, sind durch einen solchen Bildungsgutschein finanziert.

WICHTIG: Die Weiterbildungsanbieter erhalten bei Gruppenunterricht pro Unterrichtsstunde für jeden Teilnehmer von der Agentur für Arbeit nur 9,77 €. (Siehe „Bundes-Durchschnittskostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“). Das führt dazu, dass die Anzahl der Teilnehmer immer sehr hoch ist UND die täglichen Kurszeiten sehr lange sind, oft Mo-Fr 10:00-19:00 Uhr. Beides entspricht NICHT unserem Verständnis von Coaching. Deswegen haben wir uns gegen diese Möglichkeit entschieden.

Freiwillige (teilweise) Kostenübernahme
Sie läuft direkt über die zuständige Agentur für Arbeit bzw. über das zuständige Jobcenter. Da aber jede Agentur für Arbeit, jedes Jobcenter, und jeder einzelne Mitarbeiter anders entscheidet, können wir dir leider keine allgemein gültige Regelung nennen.

Unser Tipp: Durch stures Dranbleiben (=charmantes nerven) ist manchmal überraschend viel zu erreichen. Also direkt nachfragen. Immer auch die Teamleiter oder höhere Stellen bombardieren. Am besten mit E-Mails. Dafür können wir dir gerne Kursbeschreibungen und Kostenvoranschläge zukommen lassen.

Gibt es den Bildungsprämiengutschein noch?

Leider nein. Das Programm ist am 31.12.2021 ausgelaufen.

Auch überfordert mit dem ganzen Zubehör, Apps und Technikgedöns?