Kostenlose 60-minütige Masterclass "Endlich Sichtbar als Schauspieler:in"

das Finanzielle


Fördermöglichkeiten

Welche Fördermöglichkeiten für unsere Kurse gibt es?

Folgende Stellen können Kurse unsere fördern (nähere Infos immer weiter unten). Die Angabe der Länder bezieht sich auf den Standort der Fördervergabestellen. Auch wenn du selbst in einem anderen Land lebst/gemeldet bist, kannst du ggf. die aufgeführten Fördermöglichkeiten nutzen.

In Deutschland:

  • Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL): rund 1/3 der Kurskosten

In Österreich:

  • Die Vertretungsgesellschaft der Filmschaffenden (VdFS): individuelle Bezuschussung

Schweiz:

  • Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV): Kostenübernahme möglich
  • Berufsverband Szene Schweiz: 100,- CHF pro Jahr


Wenn dir weitere Fördermöglichkeiten bekannt sind, schreib uns gern an mail@ernte-coaching.de, damit wir unsere Infos für alle Kolleg:innen aktuell halten können.

in Deutschland

Förderung über die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten)

Die GVL fördert unsere Kurse auf Antrag für gewöhnlich mit 1/3 des Kursbeitrages. (Jedoch mit maximal 900 € pro Kurs.)

Dafür sind zwei Schritte notwendig:

  1. Du brauchst einen Wahrnehmungsvertrag. Der kostet dich nichts. Bitte melde dich selbst bei der GVL anrufen (030 – 48483-0) oder mailen (kuenstlervertrag@gvl.de). Sie sind sehr hilfsbereit. Du kannst den Wahrnehmungsvertrag auch Online abschließen: https://gvl.de/rechteinhaberinnen/kuenstlerinnen/online-wahrnehmungsvertrag
  2. Wenn du einen Wahrnehmungsvertrag hast, stellst du einen Antrag auf Förderung des Kurses. Der Antrag muss spätestens einen Tag VOR Kursbeginn gestellt sein. Da darf auch noch keine Rechnung ausgestellt und bezahlt worden sein.

Für den Antrag reicht eine formlose E-Mail an zuwendung@gvl.de:

Sehr geehrte Damen und Herren,


ich beantrage eine GVL-Förderung für den Kurs …………… ab…….. bei ERNTE-SCHAUSPIELCOACHING.
Mit freundlichen Grüßen

Dein Name


Entscheidend ist, dass du den Antrag VOR Kursbeginn stellst. Als Antrags-Tag zählt immer der Tag deiner Antrags-Mail. Es wird immer rückwirkend ab dem Tag dieser Antrags-Mail bewilligt!

Agentur für Arbeit und Jobcenter: Bildungsgutschein (bei Ernte Coaching nicht möglich!)

Der Bildungsgutschein finanziert Kurse zu 100%. Alle Kurse von Anbietern (z.B. IFFS), die beworben werden mit „100% Förderung durch die Agentur für Arbeit / Jobcenter möglich“, sind durch einen solchen Bildungsgutschein finanziert.

Jetzt denkst du vielleicht: Das klingt doch super, warum hat sich Ernte Coaching dagegen entschieden?

Pass auf: Der Weiterbildungsanbieter erhält bei Gruppenunterricht pro Unterrichtsstunde für jeden Teilnehmer von der Agentur für Arbeit 9,77 €. (Siehe „Bundes-Durchschnittskostensätze für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“). Das führt dazu, dass die Anzahl der Teilnehmer in diesen Kursen immer sehr hoch ist UND die täglichen Kurszeiten sehr lang sind, oft Mo-Fr 10:00-19:00 Uhr.

Beides entspricht NICHT unserem Verständnis von Coaching. Deswegen haben wir uns GEGEN diese Möglichkeit entschieden.

Was ist mit der Bildungsprämie/dem Bildungsprämiengutschein?

Die Bildungsprämie/der Bildungsprämiengutschein war eine tolle Sache. Sie hatte nichts mit der Agentur für Arbeit/dem Jobcenter zu tun. Es war ein Programm des Bundes, unterstützt vom europäischen Sozialfond. Das Programm der Bildungsprämie ist aber am 31.12.2021 leider ausgelaufen.

in Österreich

Förderung über die VdFS (Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden)

Die VdFS bezuschusst Weiterbildungen von Filmschaffenden, die seit mindestens 2 Jahren Mitglied sind und mindestens 3 verrechenbare Werke vorweisen können. Die Höhe der Bezuschussung wird individuell festgelegt, beträgt aber maximal 3000,- € pro Kalenderjahr.

Die genauen Voraussetzungen findest du auch hier aufgeschlüsselt: https://www.vdfs.at/ske/
Es ist ein schriftlicher Antrag nötig, der vor Kursbeginn gestellt werden muss und Art der Aus- bzw. Weiterbildung, den beruflichen Nutzen/die berufliche Relevanz und die zu erwartenden Kosten beinhalten soll. Zusätzlich gibt es ein Formular zur Anerkennung der SKE (Soziale und Kulturelle Einrichtung der VdFS), das ebenfalls ausgefüllt und unterschrieben mitgesandt werden soll. Alles zusammen verschickst du per Mail an ske@vdfs.at oder per Post.

Beachte bitte die Hinweise auf der Webseite. Wir haben aktuell noch nicht genug Erfahrungswerte mit der Abrechnung bei der VdFS, so dass du im direkten Kontakt mit der Verwertungsgesellschaft mehr herausfinden wirst. Falls du dazu mehr weißt, freuen wir uns über deine Hinweise.

Tipp: Die VDFS hat auch einen Notfallfond und bezuschusst Kurse oft mit mehr Geld als die GVL. Es kann also Sinn machen, in beiden Gesellschaften Mitglied zu werden. Praktisch liefe das dann so, dass du z.B. bei der GVL Territorien wie Österreich und die Schweiz ausschließt. Dann kannst du die Vorzüge beider Verwertungsgesellschaften genießen.

in Der Schweiz

Förderung über die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)

Wer in der Schweiz arbeitslos gemeldet ist, kann über das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) ein Gesuch für Kostenübernahme stellen. Dabei muss "der Kurs die Vermittlungsfähigkeit wesentlich verbessern." Wenn man das geschickt begründen kann, ist die Chance groß, dass die gesamten Kosten übernommen werden. Deine RAV- Beratungsperson kann dir da mit mehr Infos weiterhelfen und das entsprechende Formular zur Verfügung stellen. Sie gibt auch eine Empfehlung ab, über das Gesuch wird aber schlussendlich woanders entschieden.

Hier findest du eine beispielhafte Erläuterung.

Förderung über den Berufsverband Szene Schweiz

Der Berufsverband Szene Schweiz zahlt seinen Mitgliedern 100.- CHF pro Jahr an individuelle Weiterbildung.