das Finanzielle
Fördermöglichkeiten
Die häufigsten Fragen zum Thema Fördermöglichkeiten auf einen Blick:
Die GVL fördert Kurse auf Antrag mit 1/3 des Kursbeitrages, jedoch maximal 900 €. Dafür brauchst du zuerst einen Wahrnehmungsvertrag und einen Antrag auf Förderung des Kurses. Bitte selbst bei der GVL anrufen 030 – 48483-0. Sie sind meist sehr hilfsbereit. Wichtig: Antrag vor dem Start des Kurses stellen!
Wichtig ist, dass du VOR der Kursbuchung und dem Kursbeginn
- einen Wahrnehmungsvertrag hast
- und einen Antrag auf Förderung des Kurses stellst.
Wenn du noch keinen Wahrnehmungsvertrag hast, ruf am besten direkt bei der GVL an unter 030 – 48483-0. Sie sind meist sehr hilfsbereit.
Für den Antrag reicht eine formlose Mail an zuwendung@gvl.de:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage eine GVL-Förderung für den Kurs …………… ab…….. bei ERNTE-SCHAUSPIEL-COACHING.
Möglicherweise fordert die GVL Unterlagen nach, was aber kein Problem ist. Die kannst du in Ruhe, sogar nach Kursende noch nachreichen. Entscheidend ist nur, dass du den Antrag stellst und das vor Kursbeginn und -buchung.
Als Antrags-Tag zählt immer der Tag dieser ersten Mail. Es wird immer rückwirkend ab dem Tag der ersten Mail bewilligt!
Leider nein. Die sehr niedrigen Bundes-Durchschnittskostensätze (das ist der Betrag, den wir für den Kurs von der Agentur für Arbeit bekämen) würden uns zwingen, die Zahl der Teilnehmer:innen in unseren Kursen drastisch zu erhöhen. Da wir dies nicht wollen, haben wir uns gegen diese Möglichkeit entschieden.
Es ist jedoch, je nach Jobcenter-Mitarbeiter:in, auch möglich, durch stures Dranbleiben etwas zu erreichen. Am besten fragst du da selbst bei deinem Jobcenter nach, welche Möglichkeiten sie für dich sehen.
Leider nein.